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Wer behandelt psychische Krankheiten?

Psychotherapeutin

Den Titel Psychotherapeutin darf gemäß Psychotherapeutengesetz vom 1.1.1999 nur führen, wer nach seinem Studium der Medizin oder der Psychologie eine genau definierte psychotherapeutische Weiterbildung abgeschlossen hat. Kinder- und Jugendlichentherapeutinnen können auch ein Pädagogik- oder Sozialpädagogikstudium abgeschlossen haben vor ihrer Weiterbildung zur Psychotherapeutin.

ärztliche Psychotherapeutin

Ärztin, die nach dem Grundstudium der Medizin eine 5-jährige Weiterbildung zur Fachärztin für Psychosomatische Medizin oder zur Fachärztin für Psychotherapie abgeschlossen hat. Ärztin, die nach dem Grundstudium der Medizin eine andere Facharztweiterbildung abgeschlossen hat und die zusätzlich eine Weiterbildung absolviert hab, die sie zum Führen des Zusatztitels „Psychotherapie“ berechtigt.

psychologische Psychotherapeutin

Psychologin, die ihr Psychologiestudium mit dem Schwerpunkt klinische Psychologie mit Diplom abgeschlossen hat und die gleiche 5-jährige Weiterbildung und Qualifikation hat wie die ärztliche Psychotherapeutin.

Psychiaterin

Fachärztin mit 5-jähriger Weiterbildung zur Behandlung von Erkrankungen des Geistes und der Seele. Sie behandelt überwiegend mit Medikamenten. Eine Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie behandelt zusätzlich auch psychotherapeutisch.

Psychologin

Eine Psychologin hat ein Studium der Psychologie abgeschlossen, ist damit aber keine Psychotherapeutin.